| Sonstige Themen | | |  | Nach einigen Briefverkehr mit der Behörde betreffend Vergnügungssteuer (die höchste in Europa) erfolgte folgender Briefantwort.... | |  | GÜNSTIGKEITSPRINZIP:
Das heißt, dass gemäß §1 Abs. 2 VStG ausdrücklich bestimmt wird, daß bei Änderung der Gesetzeslage ZUGUNSTEN des Beschuldigten während des Verfahrens die GÜNSTIGERE Gesetzeslage anzuwenden ist. Im konkreten Fall heißt das, daß ein Beschuldigter, der sich während der sogenannten "Legisvakanz" (jener Zeitraum vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes) bereits "normkonform" im Sinne der kommenden Gesetze verhält, sich im Verfahren, sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, erfolgreich darauf berufen wird können. Voraussetzung ist lediglich, daß noch während des Verfahrens das Gesetz in Kraft tritt. [z.B. bei Banknoteneinzug bevor das Gesetz in Kraft tritt]
| |  | MITGLIEDERBERATUNG UND VERTRETUNG:
Wir beauftragen in Fällen von allgemeinem Interesse auf unsere Kosten einen erfahrenen, branchenkundigen Rechtsanwalt, der unsere Mitglieder vertritt.Auftraggeber wird der AUTOMATENVERBAND.AT sein und muß auch der Vorstand die vorgetragenen Fälle daraufhin prüfen, ob sie die "Allgemeinheit" der Mitglieder betreffen.
| |  | WIEN-VERANSTALTUNGSGESETZESNOVELLE:
Mit Landesgesetzblatt Nr. 58 vom 23.10.2000 wurde eine Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes verlautbart. Nach dieser Novelle, die am 1.12.2000 in Kraft tritt, dürfen Sie nun in Wien bei Münzgewinnspielapparaten den Banknoteneinzug verwenden. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne das betreffende Landesgesetzblatt zu.
| |  | WIENER VERANSTALTUNGSGESETZ Dies gilt ab 1.März 2000:
Die Novelle zum Wiener Veranstaltungsgesetz wurde nun mit Landesgesetzblatt Nr. 58 vom 23.12.1999 verlautbart.
Wenn Sie eine Konzession für einen MÜSPA beantragen oder verlängern wollen, müssen Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die nicht älter als 1 Monat sein darf. Als Einzelfirma müssen Sie eine Kreditrahmenbestätigung Ihrer Bank in der Höhe von ATS 3 Mio. vorlegen. Juristische Personen müssen eine Bestätigung über ein Stamm- oder Grundkapital von mindestens 10 Mio ATS vorlegen und ebenfalls die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Gastwirte sind von der Unbedenklichkeitsbescheinigung und dem Kapitalnachweis befreit, wenn sie selbst der Konzessionswerber sind und an dem Standort das Gastgewerbe befugt ausüben!!
Unterhaltungs- und Münzgewinnspielapparate mit Darstellungen, die Agression und Gewalt fördern, kriminelle Handlungen verherrlichen oder Tötungshandlungen oder pornographische Aktivitäten beinhalten, sind in Zukunft verboten! Was darunter fällt, wird der zu gründende Beirat entscheiden! DARTS: ACHTUNG! Nach wie vor muß man für Darts in Wien ATS 3000,- Vergnügungssteuer entrichten! Geändert hat sich nur, daß DARTS anmelde-und konzessionsfrei werden, dies aber erst, nachdem das Gesetz im Landesgesetzblatt verlautbart wurde. Dies wird vorausssichtlich erst Ende 2000 erfolgen. Ebenfalls anmelde- und konzessionsfrei werden mechanische Unterhaltungsapparate, aber auch diese sind nicht vergnügungssteuerfrei!! Kinderunterhaltungsapparate werden ebenfalls anmelde und konzessionsfrei. Diese sind vergnügungssteuerfrei! Sie dürfen nun in Wien (statt 2) 3 Unterhaltungsspielapparate pro Standort aufstellen, wenn Sie dort keinen Münzgewinnspielapparat betreiben. Wenn Sie einen Münzgewinnspielapparat aufgestellt haben, gilt nach wie vor die alte Regelung: (2 MÜSPA od. 1 MÜSPA und 1 Unterhaltungsspielapparat). |
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