Bundesländer

Sehr geehrte Mitglieder!

Im Zuge der „Homepage Neu“ wollen wir Ihnen künftig aktuelle Berichte aus den Bundesländern vermitteln.

Anlässlich der Generalversammlung 2005 unseres Verbandes ersuchten wir die Geschäftsführer der Wirtschafs-
kammern der Fachgruppe Freizeitbetriebe in ganz Österreich um einen Bericht zu den neuesten Entwicklungen.
Wir danken den Damen und Herren für Ihre Mithilfe!

Sollten Sie, sehr geehrte Mitglieder, aus Ihrem Bundesland Neuigkeiten zu berichten haben, rufen Sie uns an.
Wir sind für jede Info dankbar und übernehmen gerne die Veröffentlichung.

Aus den folgenden Texten ersehen Sie, dass unsere Branche aus einem zähen Holz geschnitzt ist. Trotz mächtiger
Konkurrenz aus dem Internet und dem Mediendschungel versuchen unsere Funktionäre und die Mitarbeiter in den
Wirtschaftskammern alles, um das eine oder andere Bundesland aus der Phalanx der Verbotszone „Kleines Glücksspiel“
zu erlösen. Kärnten ist der beste Beweis, dass Ausdauer zum Ziel führt. In Anbetracht des Dahinsiechens der Unter-
haltungsspiele wird das kleine Glücksspiel immer mehr zur Überlebensfrage für die Branche.

Zur Strategie einer florierenden Berufsgruppe gehört auch die Mitarbeit einer möglichst großen Gruppe von Kolleg-
innen und Kollegen in den Wirtschaftskammern und im Verband. Nur im Breitbandformat vermögen wir uns bemerkbar
zu machen und eine entsprechende Lobby aufzubauen.

Nun die Berichte der Wirtschaftskammern um unsere eigenen Erfahrungen ergänzt:

 
Niederösterreich:

Die Funktionäre im Ausschuss der Wirtschaftskammer wiederholen kontinuierlich ihre Vorstöße zur Einführung des Bagatellespiels. In Niederösterreich spricht man gezielt vom Bagatellespiel, da das kleine Glücksspiel an die Möglichkeiten der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher angepasst sein soll. Dieses künftige Spiel dient dem Spaß, der Unterhaltung und soll nicht die Falle zur finanziellen Überforderung werden.

Die Fachgruppe der Freizeitbetriebe stellt im Wege der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft einen neuerlichen Antrag. Die Berufsgruppen fordern eine Gleichstellung mit den Videolotterien.

Unser Vorstandsmitglied, Senator, Komm-Rat Ernst Riedl hatte im Jänner ein Gespräch mit Herrn Landeshauptmann Pröll der im versicherte, der prekären Situation der Automatenaufsteller in Niederösterreich seine Aufmerksamkeit zu schenken und im Zusammenhang mit den zahlreichen Internetanbietern über ein Bagatellespiel nachzudenken.

 

 
Burgenland:

Das neu gestaltete und überarbeitete Spielapparategesetz (Einführung „Kleines Glücksspiel“) liegt nach wie vor bei den politischen Verantwortlichen im Land auf. Es wird zwar von allen politischen Fraktionen begrüßt, nur fehlt es letztendlich an der Umsetzung. Derzeitiges Handicap: Im Herbst dieses Jahres finden im Burgenland Landtagswahlen statt.

Die Funktionäre und die Mitarbeiter der Wirtschaftskammer geben noch lange nicht auf und verweisen immer wieder auf die Vorteile: Zusätzliche Einnahmen aus Umsatzsteuer, zusätzliche Einnahmen aus Lustbarkeitsabgaben usw…!

Dabei hat das Burgenland das große Problem, an Ungarn zu grenzen, wo das kleine Glücksspiel erlaubt ist (diverse Spielhallen in Sopron) und die Mehrzahl der Kunden (bis 90 %) aus Österreich kommen. Im Südwesten grenzt das Burgenland an die Steiermark, wo im grenznahen Bereich die Gastronomie durch das kleine Glücksspiel im Nachbarland stark betroffen ist. So geht dem Burgenland durch die Abwanderung ins Ausland, bzw. in andere Bundesländer, Steueraufkommen und Kaufkraft verloren.

Der neu installierte Automatenbeirat wird seine konstituierende Sitzung im Herbst dieses Jahres abhalten.


 

 
Oberösterreich:

Im Bereich der Unterhaltungsgeräte ist ein eher konsolidierter, hoch entwickelter Markt gegeben. Veränderungen und Entwicklungen gibt es vor allem im Zusammenhang mit großen Einkaufs- und Unterhaltungseinrichtungen (insbesondere Großkinos, Eventgastronomie, große Tanzlokale, Shoppingcenters, etc.)

Das Angebot an Spiel- und Unterhaltungsapparaten leidet insgesamt an wirtschaftlich bedrohlichen Reglementierungen und Restriktionen, die von Politik und Verwaltung aus dem Motiv der Eindämmung des Automatenglücksspiels etabliert sind. Tatsächlich ist der Erfolg derartiger Strategien allerdings zweifelhaft, da keine korrespondierenden Regelungen auf bundesgesetzlicher Ebene (Glücksspiele; die dem Glücksspielgesetz unterliegen) bestehen. Insbesondere die strafrechtlichen Normen (§ 168 StGB) verhindern in der Praxis eine entsprechend abschreckende Wirkung gegen Rechtsverstöße. Dies deshalb, da die Strafdrohung nach dem StGB (insbesondere unter Berücksichtigung der „Reuegeldzahlungen“) deutlich geringer sind als der Strafrahmen im Verwaltungsverfahren. Eine Harmonisierung der Bundes- und Landesgesetzlichen Bereiche ist vordringlich.


 
Steiermark:

In der Steiermark besteht im Augenblick ein Entwurf zur Novellierung des Stmk. Veranstaltungsgesetzes im Landtag, der wesentliche Änderungen für die Aufstellung und den Betrieb von Spielapparaten zur Folge haben könnte. Die Eckpunkte dieses Entwurfes sind:

  • Eine personenbezogene Bewilligung zum Aufstellen von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten im Bundesland Steiermark
  • Für die Aufstellung des einzelnen Spielapparates: Anzeige bei der BH und Ausstellung einer Bescheinigung (keine Bewilligung mehr!)
  • Bis zu 6 Spielapparate in Gastgewerbebetrieben (derzeit: 4 Spielapparate)
  • Spielstuben: unbegrenzte Anzahl von Unterhaltungsspielapparaten (derzeit maximal 10)
  • Spielsalons: mindestens 7 bis maximal 20 Geldspielapparate (neu)
  • Neuer Öffentlichkeitsbegriff (soll Ungehung durch Vereine erschweren)

Der Entwurf wird gerade im zuständigen Unterausschuss verhandelt; wir hoffen, dass noch vor dem Sommer ein Beschluss des Landtages zustande kommt.


 
Wien:

Vorschreibung der Grundumlage in Wien:

Wegen eines Fehlers im Computerprogramm kann es in Wien zu überhöhten Vorschreibungen der Grundumlage kommen. Sollten Sie Vorschreibungen für mehrere Standorte erhalten, wenden Sie sich an Frau Palierer, Faxnummer 51450 4216, oder rufen Sie uns unter den Telefonnummern 920 33 33, bzw. 0676 3000 300.

 
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